Beurlaubung

Beurlaubung vom Unterricht

Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich zum regelmäßigen Unterricht verpflichtet. Eine Beurlaubung ist nur in begründeten Ausnahmefüllen möglich.

Wichtige Regeln:

  • Antrag: Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Klassenleitung.
  • Dauer: Beurlaubungen bis zu einem Tag werden von der Schulleitung genehmigt, darÜber hinaus entscheidet das Schulamt.
  • Gründe: Familienfeiern, religiöse Feste oder wichtige Termine. Urlaube während der Schulzeit sind grundsätzlich nicht gestattet!

Ein entsprechendes Formular finden Sie im Bereich Formulare & Downloads.

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