Beurlaubung vom Unterricht
Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich zum regelmäßigen Unterricht verpflichtet. Eine Beurlaubung ist nur in begründeten Ausnahmefüllen möglich.
Wichtige Regeln:
- Antrag: Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vorher schriftlich bei der Klassenleitung.
- Dauer: Beurlaubungen bis zu einem Tag werden von der Schulleitung genehmigt, darÜber hinaus entscheidet das Schulamt.
- Gründe: Familienfeiern, religiöse Feste oder wichtige Termine. Urlaube während der Schulzeit sind grundsätzlich nicht gestattet!
Ein entsprechendes Formular finden Sie im Bereich Formulare & Downloads.
